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Täglich bieten wir die Durchführung von Hauptuntersuchung (HU) und Teiluntersuchung Abgas (AU) an.
Die Fristen zur Hauptuntersuchung sind abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht Ihres Fahrzeuges.
Die Hauptuntersuchung bei Wohnwagen ist immer alle 24 Monate fällig.
Als Voraussetzung für die Durchführung der Hauptuntersuchung wird die Vorlage einer gültigen Gasprüfbescheinigung für die verbaute Gasanlage benötigt.
Alle Prüfungen können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung täglich bei uns mit nur einem Werkstattbesuch durchführen lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr.